Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4343
VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 1 S 4 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 S 3 VwGO
    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 249 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Auch wenn insbesondere bezüglich der neu eingeführten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO insoweit keine zu strengen Maßstäbe anzulegen sind, ist deshalb doch zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird; es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Zulassungsantrag etwaige Zulassungsgründe selbst herauszusuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 1997 - Bs VI 2/97 - NVwZ 1997 S. 689 ff.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 -).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Da der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aber dem Zweck dienen soll, "die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren" (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Ds 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)), ist für eine Zulassung insoweit erforderlich, daß in dem Antrag in sich schlüssig und überzeugend dargelegt wird, daß an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Ergebnis mehr als bloße, nämlich in dem Sinne "ernstliche" Zweifel bestehen, daß diese im Ergebnis als "grob ungerecht" bzw. unvertretbar anzusehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 - und vom 27. März 1997 - 14 TZ 966/97 - vgl. Bader, DÖV 1997 S. 442 (446)).
  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Auch wenn insbesondere bezüglich der neu eingeführten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO insoweit keine zu strengen Maßstäbe anzulegen sind, ist deshalb doch zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird; es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Zulassungsantrag etwaige Zulassungsgründe selbst herauszusuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 1997 - Bs VI 2/97 - NVwZ 1997 S. 689 ff.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 -).
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

    Es ist deshalb zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - m.w.N.; a.A. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997 S. 261).

    Bei der danach vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung ist das Gericht allein auf die vom Antragsteller entsprechend § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt und darf nicht - wie im erst noch angestrebten eigentlichen Rechtsmittelverfahren - eine eigene umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 - vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997 S. 697 (LS); VGH Bad.

  • VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen

    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).

    Daneben werden nunmehr schon in Auslegung des § 124 Abs. 2 VwGO n. F. die Auffassungen vertreten, ernstliche Zweifel bestünden, wenn die Entscheidung im Ergebnis als grob ungerecht bzw. unvertretbar anzusehen ist (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf, BT-Drs. 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)) oder wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1997 - 14 S 594/97 - wohl entsprechend dem Maßstab für die Anwendung des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Urteil vom 14.05.1996 in BVerfGE 94, 168 ff. ).

  • VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97

    Abfallwirtschaftsplan - Beteiligung der Gemeinden; Verbringung von Abfällen -

    Diese Auffassung hat der beschließende Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - (JMBl. 1997, 431) grundsätzlich erläutert.
  • OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund;

    Dies beinhaltet grundsätzlich die ausdrückliche Bezeichnung der Zulassungsgründe i.S.d. § 124 Abs. 2 VwGO, auf die sich der Antragsteller beruft und die nach § 146 Abs. 4 VwGO auch für das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde maßgeblich sind (vgl. etwa Seibert, NVwZ 1999, 113 ff. (115); Bader, NJW 1998, 409 ff. (410); ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1997 - 3 ZO 12/97 - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 -, zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, zitiert nach Juris; OVG NW, Beschluß vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 -, NVwZ 1997, 1223 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue;

    Soweit in der Rechtsprechung (HessVGH, B. v. 31. Juli 1997 - 14 TZ 2444/97 -, JURIS [Ls.]) für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO verlangt wird, daß das Entscheidungsergebnis als "grob ungerecht" bzw. "unvertretbar" anzusehen sein müsse, so tritt dem der Senat jedenfalls dann nicht bei, wenn damit zum Ausdruck hätte gebracht werden sollen, das Verwaltungsgericht müsse Maßstäbe der "Gerechtigkeit" verkannt oder gar - i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - (objektiv) willkürlich entschieden und damit das (materiell-rechtlichen) Verbot (objektiv) willkürlicher Rechtsanwendung, das aus der Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt (BVerfG, B. v. 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 -, BVerfGE 50, 287 [289 f]; B. v. 5.11.1985 - 2 BvR 1434/83 -, BVerfGE 71, 122 [135 f] = NJW 1987, 1619; B. v. 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 -, BVerfGE 81, 97 [105 f]) verletzt haben, weil die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sei und sich daher der Schluß aufdränge, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhe (BVerfG, B. v. 15.5.1984 - 1 BvR 967/83 -, BVerfGE 67, 90 [94]; B. v. 13.1.1987 - 2 BvR 209/84 -, BVerfGE 74, 102 [127]; B. v. 6.5.1987 - 2 BvL 11/85 -, BVerfGE 75, 329 [347]; st. Rspr.; krit. Miebach, Zur Willkür- und Abwägungskontrolle des BVerfG bei der Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile, 1990, 53 ff, passim).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht